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23. September 2021
Autor des Beitrags: Tina Lill
Kategorien: Fachthemen
Ausfallkosten nach einem Unfallschaden

Bei Ausfall eines privat genutzten Fahrzeugs nach einem Unfallereignis hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten: Er kann Nutzungsausfall beanspruchen, wenn er vorübergehend kein Ersatzfahrzeug benötigt. Oder aber er mietet sich ein Ersatzfahrzeug bei seiner Werkstatt oder bei einem Mietwagenunternehmen an.

Etwas komplexer gestaltet sich die Situation aber dann, wenn ein gewerblich genutztes Fahrzeug ausfällt. Denn bei gewerblich genutzten Fahrzeugen werden diese nicht nur eingesetzt, um von A nach B zu kommen, sondern sie werden von Unternehmen zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit benötigt – wie beispielsweise den Transport von Arbeitsmitteln. Oder aber die Fahrzeuge dienen direkt der Erwirtschaftung von Umsätzen und damit auch Gewinnen, beispielweise bei einem Taxiunternehmen.

Unter Umständen kann ein Reservefahrzeug genutzt werden, das im Fuhrpark vorgehalten wird. In welcher Höhe dann Ausfallkosten geltend gemacht werden können, lässt sich für unterschiedliche Fahrzeugkategorien unter Berücksichtigung vieler Faktoren berechnen.

Steht jedoch kein Reservefahrzeug bereit, kann sich die Situation beispielsweise für Taxiunternehmen, Fahrschulen oder auch für Reisebusunternehmen erheblich auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens auswirken; die Ermittlung des entstandenen Schadens bzw. die Schadenregulierung kann dann unter Umständen eine Herausforderung darstellen.

Mit der Schadenregulierung im Falle des Ausfalls eines gewerblich genutzten Fahrzeugs haben sich unsere KFZ-Spezialisten intensiv beschäftigt und Lösungen entwickelt, die auf einer digitalen Plattform bereitgestellt werden.

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